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Was kostet ein Familienwappen?

Wappen

1. Was ist ein Wappen?

2. Wer darf ein Wappen führen?

3. Wie finde ich ein Wappen?

4. Wie sieht ein Wappen aus?

Ein neues Familienwappen

5. Ein neues Wappen annehmen

6. Ein neues Wappen gestalten

7. Arbeitsmappe "Das Familienwappen selbst gestalten"

Wappenschau

8. Beispiele von Familienwappen

9. Wappenanwendungen

10. Familienflagge

Ralf Stelter

11. Gestaltung von Wappen

12. Billigwappen im Internet

Ein Familienwappen zu gestalten erfordert nicht nur Fachwissen aus der Heraldik und ein gewisses Ma§ an heraldisch-grafischem Kšnnen. Ein Heraldiker muss auch viele Wappen kennen und ein GespŸr dafŸr haben, was noch machbar ist.
Es reicht nicht, ein bestehendes Wappen mit neuem Schildrand oder mit neuen Beizeichen zu versehen - so wird aus einem alten Wappen kein neues!

Wer auf der Suche nach einem Familienwappen fündig wird, der muss auch sicher sein, dass zwischen dem wappenführenden Namen und dem eigenen eine Verwandtschaft besteht. Wenn nicht, darf dieses Wappen nicht übernommen werden. Und selbst wenn eine Verwandtschaft besteht, muss man sich vergewissern, dass dieses Wappen übernommen werden darf.
(vgl.
3. Wie finde ich ein Wappen?)

Beispiel Wappendiebstahl

Vor Jahren hatte eine deutsche Weinkellerei ein aussagekräftiges, werbewirksames Weinetikett gestalten wollen. Viele Weinproduzenten zeigen auf ihren Etiketten Wappen. Zum Teil sind es grausige Fantasiegebilde, die abgebildet sind, vielfach sind es aber auch historische Landschafts- oder Familienwappen, die natürlich die Tradition des Unternehmens unterstreichen.
Die Weinkellerei suchte nach einem Wappen, fand eins und fügte es in sein neues Etikett ein, im Glauben, das Wappen dürfe wegen der Namensgleichheit auch von der Weinkellerei verwendet werden.
Das ach so preisgünstig erworbene Wappen wurde für den Betrieb fast zum Ruin!
Die wappenführende Familie war gar nicht damit einverstanden, ihr Wappen auf einem Weinetikett zu finden. Sie zog vor Gericht. Da der Weinhersteller das Wappen für ein wichtiges Verkaufshilfsmittel für seinen Wein hielt, wurde dessen Wert entsprechend hoch angesetzt. Der Hersteller musste eine Entschädigung zahlen, die ein Vielfaches von dem betrug, die ein neues Etikett samt Wappen gekostet hätte. Der Betrag ging in die hunderttausende DM.


Wappenklau:
Ein 1999er Wein aus Italien mit dem Wappen von Nordrhein-Westfalen.
Das Wappen ist eindeutig geklaut, wenn auch verändert. Der Rhein steht im Original in grünem Grund, statt des Buchstabens findet sich im Original die lippische Rose.
Hier wurde dem Käufer etwas vorgegaukelt. Was in der Flasche ist, ist nicht zu erkennen, denn es gibt nur vage Hinweise.

Das Weinetikett kann per Klick ganz betrachtet werden (500kB).

Billigwappen aus dem Internet

Im Internet gibt es zahlreiche Adressen, die einem für ganz kleines Geld ein Familienwappen verkaufen. Diese Händler arbeiten unseriös, denn sie missachten die Rechtslage aller Länder, in denen Wappen geführt werden dürfen.
Ich habe einmal selbst recherchiert, in der Sicherheit zu wissen, dass es für meine Familie kein Wappen gibt, dass ich führen dürfte. Trotzdem wollten mir drei Händler ein Wappen verkaufen, und alle behaupteten, dass ich mit der Familie verwandt sei. Übernähme ich so ein Wappen, könnte mir die wappenführende Familie einen Prozess anhängen.

Arbeitsweise der Wappenhändler

Viele Wappenhändler beziehen ihre Informationen offenbar aus großen, kommerziell angelegten Datenbanken. Die Angebote sind derart ähnlich, dass dieser Verdacht nahe liegt. Auch die ausgeführten und angebotenen Produkte sind sich derart ähnlich, dass zu vermuten ist, dass Massenanbieter dahinter stecken. In einer Art Franchising scheinen Firmenlizenzen vergeben zu werden.
Mein eindringlicher Rat: Finger weg, Sie können sich unschätzbaren Ärger einhandeln! Eine Wappenurkunde von einem unseriösen Händler ist ebensoviel wert, wie die Besitzurkunde für ein Grundstück, die Ihnen eine Internetfirma aus Macau verkauft.

Impressumspflicht und Sinn fŸr den Verbraucher

Nach deutschem Recht ist jeder gewerbliche Händler verpflichtet, seine Daten im Impressum offen zu legen. Wer als gewerblicher Händler gilt, das ist nicht von einer Gewerbeanmeldung abhängig, sondern vom Umsatz!
Dies ist zum Schutze des Verbrauchers gedacht, aber: der Verbraucher oder Nutzer muss schon selbst darauf achten, ob er jemand auf den Leim gehen möchte oder nicht.

Halten Sie also bei Heraldikern und Wappenanbietern im Internet immer Ausschau nach dem Impressum. Wer sich nicht zu erkennen gibt, der macht sich schon des Betrugsversuches verdächtig. Gegen schwarze Schafe aus dem Ausland haben Sie keine rechtliche Handhabe - da kann unsere Regierung noch so schöne Internetgesetze erlassen...


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