Ein
Familienwappen kann sich im Nachlass der
Familienvorfahren finden. Als Urkunde, als
Zeichnung, als Dekoration an
Familienerbstücken...
Sollte sich im Nachlass nichts finden, so kann nach
einem Wappen geforscht werden.
In beiden Fällen muss aber der Nachweis
über die Rechtmäßigkeit des Wappens
erbracht werden. Wer ein falsches Wappen führt
macht sich strafbar.
Wer Müller heißt, darf nicht einfach ein
Wappen führen, dass in Wappenbüchern oder
-verzeichnissen unter dem Namen Müller zu
finden ist.
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Hier
drei Familienwappen Müller, die nichts
miteinander zu tun haben.
Besonders preisgünstige und mit dem deutschen
Wappenrecht nicht vertraute "Wappenhändler"
stellen oft leichtfertig Verbindungen her, die es
nicht gegeben hat und die in Deutschland nicht
rechtens sind. Oft gehen sie davon aus, dass ein
Wappen Müller von jedem geführt werden
darf, der diesen Namen trägt.
Der leichtgläubige Käufer solcher Wappen
darf sich nicht wundern, wenn plötzlich
Forderungen an ihn herangetragen werden.
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